Berücksichtigung steuerlicher Konsequenzen
Steueroptimierung im Erbrecht
Mit dem Eintritt des Erbfalls sehen Sie sich als Erbe vor unzählige Probleme gestellt, die schnell gelöst werden wollen. Als Fachanwaltskanzlei für Steuerrecht und Erbrecht beraten und vertreten wir Sie in allen Bereichen des Erbrechts und der Vermögensnachfolge.
Dabei profitieren Sie neben unserer Expertise im zivilrechtlichen Erbrecht ebenso von unserer jahrelangen Erfahrung im Steuerrecht und in der Nachfolgeplanung. So lassen sich unnötige Steueraufwendungen vermeiden.
Erbfallmanagement
Nach dem Tod Ihres Angehörigen helfen wir Ihnen bei der bürokratischen Abwicklung des Erbfalls und unterstützen Sie bei der Sichtung der Unterlagen sowie bei der Korrespondenz mit Banken, Versicherungen, Nachlassgerichten, Finanzämtern etc.
Erbschaftsausschlagung, Erbscheinverfahren und Haftungsbeschränkungen
Sie sind sich unsicher, ob Sie eine Erbschaft annehmen oder doch lieber ausschlagen wollen? Wir beraten Sie umfassend, ob eine Annahme oder Ausschlagung des Erbes wirtschaftlich sinnvoll ist, und zeigen Ihnen Möglichkeiten auf, Ihre Haftung als Erbe für Schulden des Erblassers wirksam zu beschränken.
Darüber hinaus vertreten wir Sie im Erbscheinverfahren vor dem Nachlassgericht.
Streitigkeiten über den Pflichtteil
Sind Sie pflichtteilsberechtigt, vertreten wir Sie bei der Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Pflichtteils– und Pflichtteilsergänzungsansprüche.
Sind Sie dagegen zur Zahlung eines Pflichtteils verpflichtet, unterstützen wir Sie bei der Auskunftserteilung und Wertermittlung gegenüber dem Pflichtteilsberechtigten.
Erbschaftsteuererklärung / Schenkungsteuererklärung
Nach dem Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz löst jeder unentgeltliche Erwerb eine Steuer aus. Bei einem Erwerb von Todes wegen fällt Erbschaftsteuer an, bei einem Erwerb unter Lebenden Schenkungsteuer. Für beide Steuerarten gelten weitgehend dieselben Regelungen.
Ob im jeweiligen Einzelfall eine Steuer anfällt und wenn ja, in welcher Höhe, hängt unter anderem vom Wohnsitz der Beteiligten, der verwandtschaftlichen Beziehung sowie von der Art und dem Wert des übertragenen Vermögens ab. Wir erstellen für Sie die erforderliche Erbschaft- bzw. Schenkungsteuererklärung und legen Ihnen dar, unter welchen Bedingungen Steuerfreiheit gewährt wird.
Veröffentlichungen zum Thema
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