Berliner Testament: Warum die Erbschaftsteuer Ihre Kinder belasten könnte

Einleitung

Das sogenannte Berliner Testament ist bei Ehepaaren sehr beliebt, da es vermeintlich Sicherheit bietet und unkompliziert erscheint. Dabei setzen sich die Ehepartner gegenseitig als Alleinerben ein und bestimmen, dass nach dem Tod des zuletzt Verstorbenen die Kinder erben sollen. Doch was einfach klingt, birgt steuerliche Fallstricke, die zu hohen Belastungen führen können. In diesem Artikel erfahren Sie, warum das Berliner Testament oft steuerlich nachteilig ist und welche Alternativen sinnvoll sein können.

Was genau regelt das Berliner Testament?

Beim Berliner Testament handelt es sich um ein gemeinschaftliches Testament, in dem Ehepartner sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Erst wenn beide Ehepartner verstorben sind, kommen die Kinder als sogenannte Schlusserben zum Zuge. Typische Klauseln sehen vor, dass der überlebende Ehepartner zunächst frei über das Vermögen verfügen darf.

Steuerliche Problematik beim Berliner Testament

Ein zentrales Problem des Berliner Testaments ist die doppelte Besteuerung des Vermögens. Beim ersten Todesfall erhält der überlebende Ehepartner das gesamte Vermögen steuerfrei oder mit großzügigem Freibetrag. Beim zweiten Todesfall jedoch, wenn die Kinder das Vermögen erben, kann der steuerliche Freibetrag schnell überschritten sein. Die Folge: Hohe Erbschaftsteuerzahlungen für die Kinder.

Beispiel:
Ein Ehepaar mit einem Gesamtvermögen von 1 Mio. Euro und einem Kind erstellt ein Berliner Testament. Nach dem Tod des ersten Ehepartners erbt der überlebende Ehepartner steuerfrei aufgrund des Freibetrags von 500.000 Euro unter Ehepartnern. Verstirbt auch der zweite Ehepartner, erbt das Kind die gesamten 1 Mio. Euro, jedoch beträgt der Freibetrag nur 400.000 Euro. Somit fallen auf 600.000 Euro Erbschaftsteuern an.

Typische Steuerfallen des Berliner Testaments

  • Überschreitung der Freibeträge: Gerade bei höheren Vermögen übersteigen Kinderfreibeträge (aktuell 400.000 Euro je Kind) schnell, was zu einer erheblichen Steuerlast führt.
  • Mehrfachversteuerung: Vermögen, insbesondere Immobilien, werden bei jedem Erbgang erneut bewertet und besteuert.
  • Familienunternehmen gefährdet: Betriebe müssen oft verkauft werden, um die Steuerlast begleichen zu können.

Alternativen zum Berliner Testament mit steuerlichen Vorteilen

Glücklicherweise gibt es Möglichkeiten, die Erbschaftsteuerbelastung durch vorausschauende Planung deutlich zu reduzieren:

  • Vor- und Nacherbschaft: Hier kann eine differenzierte Regelung getroffen werden, um doppelte Besteuerung zu vermeiden.
  • Schenkungen zu Lebzeiten: Regelmäßige Schenkungen unter Nutzung der Steuerfreibeträge können den Nachlass reduzieren.
  • Vermächtnisse: Bestimmte Vermögenswerte können steueroptimiert direkt den Kindern zugewandt werden, ohne den überlebenden Ehepartner finanziell einzuschränken.

Wann das Berliner Testament dennoch sinnvoll sein kann

Trotz steuerlicher Nachteile kann das Berliner Testament in bestimmten Situationen Sinn ergeben:

  • Bei kleineren Nachlässen, die voraussichtlich unter den Freibeträgen bleiben.
  • Wenn die Absicherung des überlebenden Ehepartners absolute Priorität hat.
  • Wenn individuelle familiäre Umstände dies nahelegen.

Fazit und Handlungsempfehlungen

Das Berliner Testament mag einfach und sicher wirken, doch in vielen Fällen führt es zu einer unnötig hohen Steuerbelastung für die nachfolgenden Generationen. Um diese Probleme zu vermeiden, empfiehlt es sich, rechtzeitig steuerlich optimierte Alternativen in Betracht zu ziehen. Lassen Sie sich daher unbedingt individuell und fachkundig beraten.

Petra Gelsheimer
Petra Gelsheimer

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